Unfallkostenrechnung

Unfallkostenrechnung Straße

In § 5 Abs. 8 der aktuell gültigen Fassung des Bundesstraßengesetzes wird das BMK dazu verpflichtet, "... jeweils die durchschnittlichen Kosten zu errechnen, die dadurch verursacht werden, dass bei einem Straßenverkehrsunfall auf einer Bundesstraße im Sinne des Abs. 1 eine Person getötet bzw. schwer verletzt wird. Die Werte sind zu veröffentlichen und mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren."

Die dazu erforderlichen Berechnungen wurden durch Herry Consult gemeinsam mit Partnern erstmals für die Veröffentlichung im Jahr 2012 durchgeführt und zuletzt für die Veröffentlichung im Jahr 2017 erstellt. Die jeweils aktuellen Studienergebnisse ist auf der Homepage des BMK veröffentlicht.

 

Auftraggeber: BMVIT, Verkehrssicherheitsfonds

Projektlaufzeit: 2012/2017

Projektpartner: Kuratorium für Verkehrssicherheit (2012 und 2017), Zentrum Transportwirtschaft und Logistik (2012)

Weitere Informationen: DI Norbert Sedlacek | +43 (0)1 - 504 12 58 – 17 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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