Beihilfefähige Kosten für den Schienengüterverkehr

VERKEHRS- UND TRANSPORT-ÖKONOMIE

Berechnung beihilfefähiger Kosten für den Schienengüterverkehr

Seit 2012 können Förderungen für den Betrieb von Schienengüterverkehr basierend auf entsprechenden europäischen Rechtsgrundlagen nur mehr in Abhängigkeit der Unterschiede der Produktionskosten und der Infrastrukturnutzungskosten der Schiene zu alternativen Verkehrsträgern (insb. der Straße) und in Abhängigkeit der Unterschiede bei den externen Kosten gewährt werden. Entsprechende Analysen und Berechnungen müssen alle fünf Jahre der europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Herry Consult erstellte für diese Notifizierung für die Jahre 2012, 2017 und 2022 (aktuell in Bearbeitung) Die jeweils aktuelle Studie ist auf der Homepage des BMK veröffentlicht. 

 

Auftraggeber: BMVIT bzw. BMK

Projektlaufzeit: 2010 – 2011 / 2016 / 2021

Weitere Informationen: DI Norbert Sedlacek | +43 (0)1 - 504 12 58 – 17 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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