Um den Einbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteien-Wohnhausanlagen zu vereinfachen, verankerte die österreichische Bundesregierung Ende 2021 das sogenannte „Right-to-Plug“ im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002). Unter dem Right-to-Plug wird das Anrecht auf die Installation einer Langsam-Ladeanlage an einem im Eigentum befindlichen Stellplatz verstanden, ohne komplizierte Zustimmungshürden durchlaufen zu müssen. Ziel dieser Studie ist es, zu evaluieren, wie sich die Novelle des Wohneigentumsgesetzes auf die Errichtung von E-Ladestationen im Bestandswohnbau auswirkt. Weiters wird in der Studie geprüft, ob die Verankerung eines Right-to-Plug auch im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) in Frage käme und welche Maßnahmen hierfür erforderlich wären.
Auftraggeber: Klima- und Energiefonds -Zero Emission Mobility, 5th Call
Projektlaufzeit: März 2023 bis Dezember 2023
Projektpartner: Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen | e7 energy innovation & engineering
Weitere Informationen: DI Norbert Sedlacek | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | +43 (0)1 - 504 12 58 – 17