Unfallkostenrechnung Straße 2012

VERKEHRS- UND TRANSPORT-ÖKONOMIE

In § 5 Abs. 8 der aktuell gültigen Fassung des Bundesstraßengesetzes (BGBl. I Nr. 62/2011)  wird das BMVIT dazu verpflichtet, "jeweils die durchschnittlichen Kosten zu errechnen, die dadurch verursacht werden, dass bei einem Straßenverkehrsunfall auf einer Bundesstraße im Sinne des Abs. 1 eine Person getötet bzw. schwer verletzt wird. Die Kostensätze sind erstmalig im Jahr 2012 zu veröffentlichen und danach mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren.“

Ein wesentliches Ziel der Unfallkostenrechnung 2012 war die Darstellung der Kosten, die Straßenverkehrsunfälle verursachen. Die Unfallkosten wurden, basierend auf den Unfallzahlen in Österreich, für das Jahr 2011 ermittelt. Um die Vergleichbarkeit möglichst zu gewährleisten, wurde so weit wie möglich die Methode der Unfallkostenrechnung für 2004 angewendet. Damit war auch die

Vergleichbarkeit mit der Unfallkostenrechnung für 1993 gewährleistet.

Bericht zur Unfallkosten Rechnung Straße 2012 veröffentlicht!

Die unter der Leitung von Herry Consult gemeinsam mit dem KFV und dem ZTL ermittelten Unfallkosten im Straßenverkehr im Jahr 2012 wurden in der Schriftenreihe „Forschungsarbeiten des Verkehrssicherheitsfonds“ als Band 016 vom BMVIT veröffentlicht und stehen unter folgendem Link zum Download zur Verfügung:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/sicherheit/fonds/vsf/index.html


Auftraggeber:

Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Projektlaufzeit: 04/2012 – 11/2012

Projektpartner:

Zentrum Transportwirtschaft und Logistik (ZTL), KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)

Weitere Informationen:

DI Norbert Sedlacek
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+43–1–504 12 58/17

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