Bewertung individueller Transportmaßnahmen gemäß EEffG
Umgesetzte Maßnahmen, die zu einer Energieeinsparung führen, können von österreichischen Unternehmen im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) geltend gemacht werden. Die genauen Energieeinsparungen müssen dabei gemäß § 12 Richtlinienverordnung entsprechend bewertet werden. Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) im Jahr 2015 haben wir zahlreiche Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bewertet bzw. individuelle Bewertungsmethoden entwickelt und für die Geltendmachung aufbereitet.
Auftraggeber: Großunternehmen in Österreich
Projektlaufzeit: Seit 2015
Weitere Informationen: DI Markus Schuster bzw. DI Gilbert Gugg | +43 (0)1 - 504 12 58 – 21 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!