Beihilfefähige Kosten für den Schienengüterverkehr

Berechnung beihilfefähiger Kosten für den Schienengüterverkehr

Seit 2012 können Förderungen für den Betrieb von Schienengüterverkehr basierend auf entsprechenden europäischen Rechtsgrundlagen nur mehr in Abhängigkeit der Unterschiede der Produktionskosten und der Infrastrukturnutzungskosten der Schiene zu alternativen Verkehrsträgern (insb. der Straße) und in Abhängigkeit der Unterschiede bei den externen Kosten gewährt werden. Entsprechende Analysen und Berechnungen müssen alle fünf Jahre der europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt werden. Herry Consult erstellte für diese Notifizierung für die Jahre 2012, 2017 und 2022 (aktuell in Bearbeitung) Die jeweils aktuelle Studie ist auf der Homepage des BMK veröffentlicht. 

 

Auftraggeber: BMVIT bzw. BMK

Projektlaufzeit: 2010 – 2011 / 2016 / 2021

Weitere Informationen: DI Norbert Sedlacek | +43 (0)1 - 504 12 58 – 17 | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Drucken   E-Mail
Diese Seite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies.

Unsere Homepage verwendet ausschließlich technische und funktionale Cookies, die benötigt werden, damit Sie unsere Homepage besuchen können. Dabei werden keine persönlichen Daten gemäß DSGVO gesammelt, gespeichert oder weitergegeben.

Kontakt

Argentinierstraße 21, 1040 Wien
Telefon: +43(0)1/5041258
E-Mail: office@herry.at

Impressum

Neuigkeiten